MDR

Die Europäische Medizinprodukte-Verordnung (MDR) wurde im Mai 2017 als einheitliche, gesetzliche Regelung für Europa veröffentlicht und ist zum 26. Mai 2021 in Kraft getreten.

Die neuen Regularien der EU-MDR haben viele Konkretisierungen und einige Verschärfungen für alle Organisationen im Umfeld von Medizin-Produkten nach sich gezogen. Das macht Sanitätshäuser als Hersteller von Sonderanfertigungen und den Fachhandel auch zu Betroffenen.
Unter anderem die Klinische Bewertung und der Nachweis der Erfüllung von Sicherheits- und Leistungsanforderungen ist nun ein Teilbereich der neuen MDR. Ein Qualitätsmanagement-System ist nun für Hersteller verpflichtend, für Händler praktisch notwendig.
Wir bieten Ihnen verschiedenen Seminare – Präsenz und Online – die sich mit dem Thema MDR und Qualitätsmanagement befassen.

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Spannende Artikel zum Thema Europäische Medizinprodukte-Verordnung (MDR) finden Sie auf dem 360°-Fachportal des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik.

 

Online-Seminare zu den speziellen Anforderungen in der MDR

 

Knackpunkte in der MDR im Sanitätshaus – Wichtige regulatorische Anforderungen verstehen und umsetzen

 

Die Verantwortliche Person nach Art. 15 MDR